Geschäftsbedingungen

1 ALLGEMEINES

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von einem Direktor des Unternehmens anderweitig vereinbart, werden alle Waren zu den folgenden Bedingungen verkauft, und kein Agent oder Vertreter des Unternehmens ist befugt, diese Bedingungen oder einzelne davon abzuändern oder wegzulassen. Alle Bedingungen, die auf den Bestellformularen des Käufers abgedruckt sind, sind nur insofern bindend, als sie nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen und sie ausdrücklich schriftlich mit einem Direktor des Unternehmens vereinbart wurden.

2 ANNAHME UND PREISENTWICKLUNG

2.1 Von der Firma mündlich oder schriftlich abgegebene Angebote stellen keine Angebote dar und unterliegen der Annahme durch das Unternehmen nach Erhalt der Bestellung des Käufers, und es kommt kein Vertrag zustande, bevor eine solche schriftliche Annahme erfolgt ist oder bis die Firma ihre Annahme des Angebots durch Lieferung oder Teillieferung der Waren angezeigt hat, vorausgesetzt, dass immer alle Lieferungen gemäß diesen Verkaufsbedingungen erfolgen.
2.2 Alle von der Firma angegebenen oder aufgelisteten Preise basieren auf den Preisen der Zulieferer des Unternehmens oder den geschätzten Kosten der Firma zum Zeitpunkt des Angebots oder der Auflistung und können vor dem Versand angepasst werden, um etwaige Erhöhungen dieser Preise oder Kosten oder der Steuern oder Abgaben, die vor der Lieferung erfolgen könnten, zu berücksichtigen, und diese Preise (die die Kosten für die Verpackung der Waren einschließen) gelten ab Werk und ohne Mehrwertsteuer oder andere Verbrauchssteuern.
2.3 Wenn Güter exportiert werden sollen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den angegebenen Preis zu ändern, um den Wechselkurs für den Kauf der entsprechenden Währung in Pfund Sterling widerzuspiegeln.

3 LIEFERUNG

3.1 Das Unternehmen unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um eine Lieferung zum angegebenen Zeitpunkt zu ermöglichen, jedoch sind Liefertermine lediglich als Schätzungen zu betrachten und die Zeit spielt keine Rolle. Das Unternehmen ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen innerhalb des geschätzten Zeitraums oder anderweitig entstehen.
3.2 Die Waren gelten als geliefert, wenn sie das Gelände des Unternehmens verlassen, und mit der Lieferung geht das Risiko des Untergangs, Verlusts oder der Beschädigung auf den Käufer über.
3.3 Im Falle einer Teillieferung von Waren ist der Käufer nicht berechtigt, die Lieferung mangelhafter Waren in einer einzigen Teillieferung oder die verspätete Lieferung oder Nichtlieferung einer einzigen Teillieferung als Rücktritt vom gesamten Vertrag zu behandeln.
3.4 Erteilt der Käufer innerhalb von 14 Tagen, nachdem ihm die Lieferbereitschaft der Waren mitgeteilt wurde, keine Lieferanweisungen, so ist das Unternehmen (unbeschadet aller anderen ihm zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsmittel) berechtigt (aber nicht verpflichtet), die Waren auf Kosten des Käufers an jedem verfügbaren Ort zu lagern.
3.5 Sofern nicht anders angegeben, werden die Waren per Güterzug oder Straßentransport an die vom Käufer schriftlich angegebene Adresse im Vereinigten Königreich versandt.
Die Transportkosten werden dem Käufer auf der Rechnung für die Waren zum Zeitpunkt des Versands in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderweitiges vereinbart.

4 RISIKO UND WARENEIGENTUM

4.1 Das Risiko der Waren geht mit der Lieferung auf den Käufer über, aber das Eigentum an den Waren bleibt im Besitz des Unternehmens und geht erst dann vom Unternehmen auf den Käufer über, wenn der Käufer alle Beträge, die er dem Unternehmen aus welchen Gründen auch immer vom Käufer schuldet, vollständig beglichen hat. Für den Fall, dass die Waren vom Käufer in einer Weise verkauft werden, dass ein gültiges Eigentumsrecht an den Waren auf einen Dritten übergeht, während derartige Beträge, wie vorab erwähnt fällig sind, ist der Käufer der Treuhänder des Unternehmens für den Erlös aus einem solchen Verkauf oder für den Anspruch auf diesen Erlös, und der Käufer hat diesen Erlös auf ein separates Bankkonto einzuzahlen. Die Rechte des Unternehmens gemäß diesem Absatz 4.1 sind an die Erlöse aus einem solchen Verkauf gebunden. Nichts hierin stellt den Käufer als Vertreter des Unternehmens für die Zwecke eines solchen Unterverkaufs dar.

4.2 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen vor der vollständigen Zahlung, wie vorstehend beschrieben, jederzeit die Waren zurücknehmen und das Gelände des Käufers betreten und die Waren daraus entfernen kann (und über sie in jeder von ihm gewünschten Weise verfügen kann), und dass der Käufer vor einer solchen Zahlung diese Waren als Treuhänder und Verwahrer und zu diesem Zweck getrennt und identifizierbar aufbewahren muss.

4.3 Für den Fall, dass die Waren zu Bestandteilen anderer Produkte werden oder in andere Produkte umgewandelt werden, während Beträge gemäß Absatz 4.1 dieses Artikels fällig sind, hat das Unternehmen das Eigentum und die Eigentumsrechte an diesen anderen Produkten (jedoch nicht als Gebühr), als ob es sich um die Waren handelte, und dementsprechend gilt dieser Absatz 4, soweit angemessen, für diese anderen Produkte, vorbehaltlich des Rechts des Käufers auf den Überschuss der mit den genannten Produkten erzielten Gelder, die über die dem Unternehmen gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zustehenden Gelder hinausgehen.

4.4 Jegliche stillschweigende Vollmacht, dass der Käufer berechtigt ist, die Waren zu verkaufen und das Eigentum daran an Dritte im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu übertragen oder Produkte daraus herzustellen oder solche Produkte zu verkaufen, gilt solange, bis das Unternehmen den Käufer anderweitig davon in Kenntnis setzt oder bis eines der folgenden Ereignisse eintritt :-

4.4.1 jede Mitteilung an den Käufer, dass ein Insolvenzverwalter oder ein anderer Empfänger oder Manager in Bezug auf sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil desselben oder in Bezug auf anderes Eigentum oder andere Vermögenswerte bestellt wird oder bestellt worden ist.

4.4.2 jede Mitteilung an den Käufer, dass ein Antrag auf Liquidation des Käufers gemäß Abschnitt 124 des britischen Insolvenzgesetzes von 1986 oder anderweitig an den Käufer gestellt werden soll oder gestellt worden ist, oder jede Mitteilung an den Käufer über einen Vorschlag zur Beschlussfassung über die Liquidation des Käufers (einschließlich aller Vorschläge des Käufers, dies zu tun).

4.4.3 eine Entscheidung des Käufers, einen freiwilligen Vergleich oder eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern abzuschließen, oder eine Mitteilung an den Käufer und/oder einen seiner Gläubiger, dass ein entsprechender Vorschlag gemacht werden soll oder bereits gemacht wurde.

4.4.4 die Zahlungsunfähigkeit des Käufers, wie ein solcher Ausdruck im britischen Insolvenzgesetz von 1986 definiert ist.

4.4.5 jede Mitteilung an den Käufer, dass sie Gegenstand eines bei Gericht eingereichten Antrags auf Erlass einer Verwaltungsanordnung oder einer Verwaltungsanordnung in Bezug auf den Käufer sein soll und bei Eintritt eines solchen Ereignisses muss der Käufer unverzüglich einen Direktor der Gesellschaft benachrichtigen.

4.5 Bei Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmens oder bei Eintritt eines der in Absatz 4.4 oben genannten Ereignisse wird die stillschweigende Ermächtigung des Käufers, die Waren des Unternehmens zu verkaufen, unverzüglich zurückgezogen, und alle derartigen Waren und daraus hergestellten Produkte sind unverzüglich an das Unternehmen zu liefern.

5 MELDUNG VON VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG

Das Unternehmen muss innerhalb von drei Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich informiert werden, falls ein Mangel oder eine Beschädigung vorliegt, und innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung, falls die Waren nicht geliefert wurden; andernfalls gelten die Waren als vom Käufer als in gutem Zustand und vertragsgemäß angenommen.

6 ZAHLUNG

6.1 Die Zahlung erfolgt rein „Netto Kasse“ bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum oder, in Ermangelung eines solchen Datums, innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Das Versäumnis, fällige Zahlungen in Bezug auf Lieferungen oder Ratenzahlungen im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Unternehmen zu leisten, berechtigt das Unternehmen, Lieferungen nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise zu verzögern, auszusetzen oder zu stornieren.

6.2 Wenn die Zahlung nicht vollständig bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Käufer Zinsen in Höhe von 2 p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der [BARCLAYS] Bank plc auf den unbezahlten Restbetrag in Rechnung zu stellen (diese Zinsen werden von Tag zu Tag ab dem Fälligkeitsdatum (sowie nach und vor jedem Urteil) fällig).

6.3 Die Zahlung ist unabhängig davon fällig, ob das Eigentum an den Gütern aufgrund des obigen Absatzes 4 übergegangen ist oder nicht, und das Unternehmen ist (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel) dementsprechend berechtigt, den Preis zu verlangen, sobald dieser fällig ist, auch wenn das Eigentum an den Gütern nicht übergegangen ist.

7 HAFTUNG

7.1 Der Käufer hat die Waren bei der Lieferung zu prüfen. Das Unternehmen wird nach eigenem Ermessen alle Mängel an den Waren, die ausschließlich auf fehlerhafte Verarbeitung oder fehlerhaftes Material zurückzuführen sind und die dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden, durch Reparatur oder Ersatz beheben, und im Falle eines Mangels, der bei einer angemessenen Untersuchung erkennbar ist, muss diese Mitteilung innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Lieferdatum erfolgen, und im Falle eines Mangels, der bei einer angemessenen Untersuchung nicht erkennbar ist, muss diese Mitteilung innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum erfolgen, an dem der Mangel tatsächlich entdeckt wurde, vorausgesetzt, dass:

7.1.1 die genannten Verpflichtungen des Unternehmens sich nicht auf Mängel erstrecken, die durch vorsätzliche Schadensverursachung, Fahrlässigkeit (außer durch Angestellte oder Vertreter des Unternehmens), unsachgemäße Lagerung oder Verlegung der Anwendung, Installation oder Mängel, die durch normale Abnutzung verursacht wurden, verursacht wurden; und

7.1.2 falls vom Unternehmen verlangt und auf Kosten des Käufers, werden die Waren innerhalb von vierzehn Tagen nach Mitteilung des Mangels entsprechend den Anforderungen des Unternehmens verpackt und transportiert zurückgesandt; und

7.1.3 die genannten Verpflichtungen für das Unternehmen gelten in jedem Fall nur, wenn die Nutzung des betreffenden Produkts die normale Nutzungsdauer des Produkts nicht überschritten hat, oder, falls diese kürzer ist, für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten ab dem Lieferdatum.

7.2 Vorbehaltlich der hierin festgelegten Bestimmungen und der Haftung für Tod oder Körperverletzung, die auf Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens zurückzuführen sind, und vorbehaltlich der Verletzung der gesetzlichen stillschweigenden Verpflichtungen des Unternehmens hinsichtlich des Titels sind alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Beschreibung, Qualität oder Eignung der Waren oder anderweitig ausdrücklich ausgeschlossen.

7.3 Mit Ausnahme der Bestimmungen in S.2 des Unfair Contract Terms Act 1977 (Haftung für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit) übernimmt das Unternehmen unter keinen Umständen die Verantwortung für direkte, indirekte oder wie auch immer entstandene Folgeschäden oder Verluste, die der Käufer im Zusammenhang mit den im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren erleidet, unabhängig davon, ob diese Waren aus der eigenen Herstellung des Unternehmens stammen oder nicht.

7.4 Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte 2013 (die „Richtlinien“) – Elektro- und Elektronik-Altgeräte von Nicht-Haushalten

7.4.1 Der Käufer ist für die Kosten der Sammlung, Behandlung, Rückgewinnung und umweltgerechten Entsorgung des Produkts und des ersetzten Produkts in Übereinstimmung mit den Bestimmungen verantwortlich.

7.4.2 Der Käufer darf das Produkt oder das ersetzte Produkt nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.

7.4.3 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer von allen Verlustschäden oder Haftungsansprüchen (ob straf- oder zivilrechtlicher Art), die dem Verkäufer aufgrund eines Verstoßes gegen diese Klausel entstehen, freizustellen und schadlos zu halten.

7.4.4 7.4.1 gilt nicht für Produkte, bei denen die Kosten für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten eindeutig als separate Kosten auf der Verkaufsrechnung des Unternehmens ausgewiesen wurden.

7.5 Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte 2013 (die „Richtlinien“) – Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten

7.5.1 Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten können an den Verkäufer kostenlos 1:1 zurückgegeben werden, vorausgesetzt, dass diese Elektro- und Elektronik-Altgeräte von gleichwertiger Art sind und dieselbe Funktion wie die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Geräte erfüllt haben.

7.5.2 Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten, die vom Käufer an den Verkäufer zurückgegeben werden, müssen auf Kosten des Käufers an die registrierte Adresse des Verkäufers zurückgesandt werden.

8 HÖHERE GEWALT

Das Unternehmen ist von der Haftung gegenüber dem Käufer befreit, wenn die Erfüllung des Vertrages durch irgendeine Ursache, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt, verhindert oder behindert wird (insbesondere wenn ein vereinbarter Liefertermin verzögert wird), und zwar insbesondere, aber ohne Beeinträchtigung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unruhen, staatliche Kontrollen, Einschränkungen oder Verbote oder jede andere Handlung oder Unterlassung der Regierung, unabhängig davon, ob es sich um lokale oder nationale Brände, Fluten, Absenkungen, Sabotage, Unfall, Streik oder Aussperrung handelt, und ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die dem Käufer daraus entstehen.

9 SICHERHEITSHINWEISE

Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Unternehmen, dass er, soweit dies nach vernünftigem Ermessen durch seine Mitarbeiter, Vertreter, Lizenznehmer und Kunden durchführbar ist, dafür sorgt, dass alle Anweisungen des Unternehmens oder des Herstellers eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Waren bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher und gesundheitlich unbedenklich sind, und dass er alle sonstigen Maßnahmen oder Vorsichtsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Art der Waren ergreift, die erforderlich sind, um die Gesundheit und Sicherheit der Personen zu wahren, die mit den Waren umgehen und diese verwenden oder entsorgen.

10 GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

Das Unternehmen ist bestrebt, keine Geräte zum Verkauf anzubieten, die bekannte und gültige Patente oder andere Rechte an geistigem Eigentum verletzen, haftet jedoch in keiner Weise gegenüber dem Käufer und / oder seinen Kunden für Kostenschäden oder entgangenen Gewinn aus der Nutzung oder Verkauf der Waren, die ein patentrechtlich geschütztes Geschmacksmuster oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen oder angeblich verletzen.

11 KÜNDIGUNG

11.1 Das Unternehmen kann durch Mitteilung an den Käufer den gesamten Vertrag oder einen Teil davon unverzüglich kündigen, wenn: –

11.1.1 der Käufer gegen eine dieser Bedingungen verstößt; oder

11.1.2 der Käufer verletzt jegliche Rechte an geistigem Eigentum des Unternehmens in irgendeiner Weise; oder

11.1.3 der Käufer ein von der Gesellschaft auferlegtes Kreditlimit überschreitet; oder

11.1.4 Der Käufer (als natürliche Person) wird im Sinne des Insolvenzgesetzes von 1986 bankrott oder trifft auf andere Weise eine Zusammensetzung oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder (als Unternehmen) eine Liquidation (freiwillig oder obligatorisch) oder hat eine Empfänger oder Verwaltungsempfänger, die über einen Teil oder das gesamte Vermögen oder Unternehmen ernannt wurden oder Gegenstand eines beim Gericht eingereichten Antrags auf Ernennung eines Administrators sind.

11.2 Die Kündigung des Vertrages in irgendeiner Weise lässt die zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Rechte einer der Parteien unberührt.

12 RECHTLICHE AUSLEGUNG

Jede Vereinbarung, für die diese Geschäftsbedingungen gelten, unterliegt englischem Recht und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Vereinbarung ergeben, werden von den englischen Gerichten entschieden

13 SEVERANCE UND VERZICHT

13.1 Für den Fall, dass ein Teil dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam ist, stellt der Rest davon die für die Parteien verbindlichen Bedingungen dar

13.2 Das Versäumnis oder die Versäumnis des Unternehmens, eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen, gilt weder als Verzicht auf die Rechte des Unternehmens aus diesem Vertrag, noch wird ein solches Versäumnis oder Versäumnis in irgendeiner Weise die Gültigkeit des Ganzen oder des Ganzen beeinträchtigen Ein Teil dieser Geschäftsbedingungen und das Recht des Unternehmens, nachträgliche Maßnahmen zu ergreifen, bleiben hiervon unberührt